Flaggen verschiedener Nationen vor einem blauen Himmel

Fragen & Antworten

  1. Ich bin registrierter Zivilist und benötige eine Meldebescheinigung. Ist hierfür das Bürgerbüro der Gemeinde zuständig oder die Meldestelle der IOV?
    BMG (Bundesmeldegesetz) § 26 Befreiung von der Meldepflicht besagt, daß von der Meldepflicht nach § 17 (1), (2) Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist, befreit sind. Das bedeutet, daß die innerstaatliche Meldepflicht für registrierte Zivilisten entfällt, wenn der Zivilist bei der zentralen Meldestelle der IOV in Mönchengladbach gemeldet ist. Damit liegt die Zuständigkeit nicht beim Bürgerbüro sondern gem. Genfer Abkommen IV Art. 147 bei der zentralen Meldestelle der IOV.
  2. Welche Bedeutung haben die einzelnen Elemente (Blätter, Lorbeerzweig, Wasserzeichen im Ring, eine Nummer und das Zivilisten-Zeichen) im Logo der Internationalen Organisation Völkerrecht?
    Das Wasserzeichen dient dem Schutz vor Counterfeits. Der Lorbeer-Kranz steht für Würde, Ehre, Erfolg. Die Nummer ist nicht bloß eine einfache Nummer. Sie ist die numerische Kennzeichnung des Genfer Abkommen IV über den Zivilschutz in Kriegs- wie Friedenszeiten. Das Zivilschutzzeichen ist international und kennzeichnet den Schutz von Zivilisten. Alles andere darf jeder Zivilist gemäß seiner eigenen Deutungshoheit deuten. Bedeutungen, die erklärend anmuten spielen da eine untergeordnete Rolle, wünschenswert wäre, wie das Logo auf den Menschen spürbar wirkt.
    Zitat: "Das ist genial! Körperliche Reaktion: Kloss steigt auf, will raus! Emotionell gerührt! die Stilchen der orange-blauen Blätter sind nicht zusammengeführt. Stattdessen rutscht es hinunter auf´s "O der Organisation", perlt an beiden Seiten herab auf die verbundenen Zweige des Lorbeers, welche im Völkerrecht verwurzelt sind! Und der schießt empor!" - Zitatende.
  3. Wo ist der Gerichtsstand der zu schützenden Person resp. des Zivilisten definiert?
    Der Gerichtsstand der zu schützenden Person resp. des Zivilisten ist das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht ist im Genfer Abkommen IV für den Zivilschutz in Art. 149 definiert. Das Schiedsgericht ist ebenfalls in der UN-Charta in Art. 73, 95 wiederzufinden. Die UN-Charta schließt in Art. 95 nicht aus, daß bei bestehendem Abkommen (hier: Genfer Abkommen IV) die Streitigkeiten anderen Gerichten zugewiesen werden. So verpflichtet die UN-Charta das zwingend einzuhaltende Schiedsgericht. Weiterhin ist das Schiedsgericht ebenfalls im Grundgesetz (kurz: GG) Art. 24 Abs. 3 verankert. Der Bund unterwirft sich einer allgemeinen, umfassenden, obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit; damit ist das Schiedsgericht das höchste Gericht auf Bundesebene. Das Schiedsgericht aus dem Genfer Abkommen ist das höchste Bundesgericht. Und diesem unterliegt die zu schützende Person resp. der Zivilist aus dem Genfer IV - Zivilschutz. Der Gerichtsstand des Zivilisten ist das Schiedsgericht und nicht der Gerichtsstand im Verband juristischer Personen.
  4. Welche Bedeutung hat der Art. 25 des Grundgesetzes?
    Die Legitimation des Völkerrechts ist im GG Art. 25 festgeschrieben. Gemäß GG Art. 25 heißt es, daß die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbar Rechte und Pflichten. Das Völkerrecht, dessen allgemeinen Regeln auch die Genfer Abkommen resp. völkerrechtliche Verträge beinhalten, sind Bestandteil des Bundesrechts. Der Artikel wird diktiert und zitiert. Es wird nicht diskutiert, kommentiert oder ausgelegt. Da lässt es sich auch nicht sagen, daß Völkerrecht vor Bundesrecht gilt. Das Völkerrecht ist Bestandteil des Bundesrechts. So ist es im GG Art. 25 niedergeschrieben.
    Durch die Legitimation über GG Art. 25 kann die zu schützende Person die Völkerrechtsvorschriften als diplomatisch zivilrechtlichen Anspruch und Verpflichtung den Behörden vorlegen. Dieser zivilrechtliche Anspruch und Verpflichtung ist eine Völkerrechtsvorschrift, weil dieses Zivilrecht, welches dem Zivilisten als zu schützende Person obliegt, in Völkerrechtsverträgen vertraglich verpflichtet ist. Damit ist es auch eine diplomatische zivilrechtliche Verpflichtung für die Behörden, diesen zivilrechtlichen Ansprüchen des Zivilisten aus den Verträgen und der Verfassung nicht zu verletzen.
  5. Gilt das Völkerrecht nur für Staaten und woraus leitet die IOV ihre hoheitlichen Rechte ab?
    Das Völkerrecht gilt nicht ausschließlich für Staaten. Das Völkerrecht können auch Völker beanspruchen, wie z.B. indigene Völker und Nationen. Die IOV als internationale Organisation besitzt Staatenstatus. Dies ergibt sich aus der UN Res 56/83 Art. 9, da im Falle der Abwesenheit oder Ausfall der staatlichen Stellen, es internationalen Organisationen übertragen wird. Damit gehen faktisch hoheitliche Rechte auf internationale Organisationen über. Und mit der Übertragung der hoheitlichen Rechte, ist der Staatenstatus der IOV gegeben.
  6. Wie ist der Stand der POLIZEI im Kontext des Völkerrechts?
    Der Ursprung des Wortes „Polizei“ kommt vom griechischen Wort „politeia“ und hat mehrere Bedeutungen, unter anderem bedeutet es „Staatsgewalt“ oder „den Rechten der Bürger“. Der landläufigen Meinung nach ist die „Polizei“ für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Der Ausdruck „Polizei dein Freund und Helfer“ war über sehr lange Zeit zutreffend, doch hat sich in den letzten Jahren eine sichtbare Veränderung eingestellt.

    Sichtbar im Außen durch die veränderte Uniform von grüner, in blauer und seit geraumer Zeit in eine schwarze Uniform. Die Fahrzeuge der Polizei waren früher grün/weiß und seit einigen Jahren blau/silber. Eine sehr starke Veränderung ist bei den Einsätzen der Polizei festzustellen, die bei unterschiedlichen Veranstaltungen, schwerbewaffnet friedliche Menschen attackieren.

    Wie lässt sich das erklären und noch viel wichtiger, wie lässt sich das verändern!?

    1.  Am 14. Juli 1953 wurde das Bundesbeamtengesetz für Beamte der Länder und Kommunen ersetzt und aufgehoben!
    2.  Im Frühjahr 2018 wurde die deutsche Polizei unter Seerecht zentralisiert. Uniformen und Autos wurden blau.
    3.  Im Juni 2018 wurde die Polizei an die Firma BLACKWATER SECURITY verkauft, daraus wurde die POLIZEI
    4.  Im August 2018 kauft die Firma ACADEMI die FIRMA BLACKWATER SECURITY. Die Firma ACADEMI gehört zur CONSTELLIS Group. Die Uniformen wurden nun in schwarz geändert und die POLIZEI handelt seither als private Security. POLIZISTEN bewegen sich nun im Status als „Private Söldner“, mit persönlicher Haftung! Sämtliche POLIZEI Einsätze müssen von der Bundesregierung, den Ländern, oder den Kommunen an die Firma ACADEMI bezahlt werden, die über die jeweiligen Kollateral Konten abrechnet
    5.  „POLIZEI“ ist am 1.8.2006 als Wortmarke vom Freistaat Bayern als Marke im DPMAregister (Deutsches Patent u. Markenregister) mit der Register Nr. 30243782 eingetragen worden.

    Über die Sinnhaftigkeit amerikanische Firmen über Sicherheit und Ordnung in unserem Land entscheiden zu lassen, möge sich jeder seine eigene Meinung bilden.
    Die wenigsten POLIZISTEN wissen, dass sie als private Söldner, für all ihre Einsätze persönlich haftbar gemacht werden können und der Beamtenstatus bereits im Jahr 1953 aufgehoben wurde. Diese Informationen stehen öffentlich zur Verfügung und sollten selbst überprüft werden.
    Wer sich für den Beruf des POLIZISTEN entschieden hat, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und somit den Menschen zu dienen, sollte spätestens JETZT über eine Alternative nachdenken!
    Die IOV (Internationale Organisation Völkerrecht) und das GDM (Gerichtshof der Menschen) agieren als Institutionen direkt aus dem Völkerrecht. Die IOV wurde als Schutzmacht installiert, um den Schutz der eingetragenen Zivilisten und deren Rechte zu gewährleisten. Den Schutz vor Ausbeutung, vor Willkür, vor Missbrauch, vor Raub, vor Fremdbestimmung usw.
    Jeder Mensch hat die Möglichkeit sich bei der IOV als Zivilist zu registrieren (https://www.iovpost.org)  und genießt somit den Schutz des Völkerrechts.
  7. Wie bekomme ich Einsicht in mein Schuldnerverzeichnis?
    Schritt 1
    https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/registrierungAuskunft.jsf;jsessionid=mL1wUndgANF9s0Xnm1F-bn8t.sb2-itd-051
    Das Amtsgericht Hagen versendet per Post ein Schreiben mit einer 19 stelligen PIN Nummer

    Schritt 2 :
    https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/freischalten.jsf
    Erhaltene PIN eingeben und eigenes Passwort vergeben.

    Schritt 3:

    a)     Schuldnerverzeichnis auswählen
    b)     Einsichtgrund auswählen: zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen
    c)     Geburtdatum eingeben
    d)     Suchen

    Wieder anmelden

    Schritt 1: Anmelden klicken
    https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/priv/anmelden.jsf?type=sonstigeBer
    Eingetragene Email und Passwort eingeben

    Schritt 2:

    a)     Schuldnerverzeichnis auswählen
    b)     Einsichtgrund auswählen: zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen
    c)     Geburtdatum eingeben
    d)     Suchen

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